Kostenübernahme
Ich verfüge über eine Kassenzulassung als Psychologische Psychotherapeutin. Daher werden die Behandlungskosten für die Richtlinienpsychotherapie i.d.R. von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Auch die Kosten für Vorgespräche, psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen werden übernommen. Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen ebenfalls die Behandlungskosten. Die Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgt nach Abschluss der Vorgespräche.
Die Leistung von Paar- und Familientherapie sowie Selbsterfahrung entspricht nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten müssen daher selbst gezahlt werden.